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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21   

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https://dejure.org/2023,21495
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21 (https://dejure.org/2023,21495)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.2023 - L 9 SO 259/21 (https://dejure.org/2023,21495)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - L 9 SO 259/21 (https://dejure.org/2023,21495)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2024, 359
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    Die Beiladung des Leistungserbringers ist bei der Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs nicht erforderlich (BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).

    Seine Behinderung war wesentlich (hierzu BSG Urteile vom 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R und vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    Eine entsprechende Anwendung der genannten Normen ist geboten (so angedeutet für Eingliederungshilfemaßnahmen, die über Rechtsänderungen hinaus andauern, bereits bei BSG Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R), weil diese eine vergleichbare Fallgestaltung (Rechtsänderung während einer laufenden Maßnahme) betreffen und eine entsprechende Anwendung notwendig ist, um auch im Recht der Eingliederungshilfe zu vermeiden, dass bei einer einheitlichen Maßnahme unterschiedliches Recht zur Geltung kommt und dadurch den Vertrauensschutz der Teilnehmer zu gewährleisten (hierzu Stölting/Greiser, SGb 2015, 135) sowie Rechtssicherheit herzustellen.
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    Der Kläger kann nur die Übernahme solcher Kosten verlangen, die er selbst dem Träger der Einrichtung schuldet (BSG Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R) und nur darauf kann sich ein Kostenerstattungsanspruch beziehen.
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    Die in § 18 Abs. 6 Satz 1 SGB IX geregelten Ansprüche auf Kostenerstattung stellen sich - ebenso wie der Anspruch aus § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V - jedoch als abschließende gesetzliche Regelung der auf dem Herstellungsgedanken beruhenden Kostenerstattungsansprüche dar; für einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist daneben kein Raum (BSG Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    Die Voraussetzungen für eine Analogie liegen vor, wenn eine (anfängliche oder nachträgliche) Gesetzeslücke besteht, der nicht geregelte Tatbestand dem gesetzlich festgelegten ähnlich ist und beide Tatbestände wegen ihrer Ähnlichkeit gleich zu bewerten sind (BSG Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R mwN).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    Die Obliegenheit eines Leistungsempfängers, den Beschaffungsweg durch vorherige Einschaltung des Leistungsträger einzuhalten, dient auch der Sicherung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung (BSG Urteil vom 15.04.1997 - 1 BK 31/96) und damit letztendlich den Interessen des Leistungsempfängers selbst.
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    War mit dem eigenmächtigen Beginn der Behandlung das weitere Vorgehen bereits endgültig festgelegt, fehlt der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der Ablehnung des Leistungsträgers und der Kostenbelastung des Leistungsempfängers auch für den Teil der Behandlung, der zeitlich nach dem ablehnenden Bescheid liegt (BSG Urteile vom Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R, vom 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R und vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung - künstliche Befruchtung - Antrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    War mit dem eigenmächtigen Beginn der Behandlung das weitere Vorgehen bereits endgültig festgelegt, fehlt der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der Ablehnung des Leistungsträgers und der Kostenbelastung des Leistungsempfängers auch für den Teil der Behandlung, der zeitlich nach dem ablehnenden Bescheid liegt (BSG Urteile vom Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R, vom 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R und vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R

    Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    War mit dem eigenmächtigen Beginn der Behandlung das weitere Vorgehen bereits endgültig festgelegt, fehlt der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der Ablehnung des Leistungsträgers und der Kostenbelastung des Leistungsempfängers auch für den Teil der Behandlung, der zeitlich nach dem ablehnenden Bescheid liegt (BSG Urteile vom Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R, vom 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R und vom 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R).
  • BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    Die Neukonzipierung der Eingliederungshilfe enthält trotz eines entsprechenden Regelungsbedarfs keine Übergangsregelung für vor Inkrafttreten der Neuregelung begonnene Maßnahmen, weshalb eine planwidrige Regelungslücke (hierzu jüngst auch BSG Beschluss vom 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B) vorliegt.
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen -

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

  • BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimunterbringung - Zuständigkeitsprüfung -

  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R

    Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2016 - L 20 SO 476/12

    Streit um die Erstattung von Aufwendungen eines Jugendhilfeträgers für die

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 - L 9 SO 271/19

    Petö-Therapie als SGB XII-Leistung übernahmefähig

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Anforderungen an

  • BSG, 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B

    Übernahme von Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 27/19

    Anspruch eines behinderten Menschen auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach

  • BSG, 24.06.2021 - B 8 SO 19/20 B

    Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwerb und Unterhaltung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - L 9 SO 8/21

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII Bemessung des notwendigen

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